KANZLEI MUELLER

BLANKA MÜLLER, RECHTSANWÄLTIN CZ

In der Regel handelt es sich um eine vertragliche Vergütung, deren Höhe der Rechtsanwalt mit seinem Mandanten vereinbart.

Die Höhe der Vergütung wird festgelegt insbesondere in Abhängigkeit von der fachlichen Komplexität und dem Zeitaufwand des Falls, vom Wert der Transaktion, von der Haftung der Kanzlei, gegebenenfalls von einer Kommunikation mit dem Mandanten in einer Fremdsprache.

Die Höhe der Vergütung wird nach der ersten Rechtsberatung festgesetzt, d. h. in dem Moment, in dem der Rechtsanwalt die Besonderheiten des Falles kennt.

Vergütung mit einem Stundensatz

Die Vergütung über einen Stundensatz
ist die häufigste Art der Vergütung.
Die Vergütung wird in diesem Fall auf Grundlage
des Zeitaufwandes für die Kanzlei bei der Erbringung der Leistungen festgelegt, wobei
die Vergütung als Produkt des Stundensatzes
und der entsprechenden Anzahl an Stunden erbrachter Rechtsberatungsleistungen durch
die Kanzlei berechnet wird.

Vergütung gemäß     Rechtsanwaltstarif

In diesem Fall wird die Vergütung festgelegt
durch die Verordnung des Ministeriums
der Tschechischen Republik Nr. 177/1996 Slg.,
in gültiger Fassung, zur Bestimmung der Höhe
des Preises für die Erbringung
von Rechtberatungsleistungen, in denen
die Rechtsanwaltskanzlei und der Mandant
eine Vergütung nicht in anderer Weise vereinbaren.

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen USt.

Pauschalvergütung

Eine Pauschalvergütung wird vereinbart
für bestimmte Rechtsberatungsleistungen oder
für die Erbringung eines vereinbarten Umfanges an Beratungsleistungen über einen bestimmten Zeitraum (in der Regel ein Monat).

Stornierungsbedingungen

Bei einer Absage der Rechtsberatung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Rechtsberatung beträgt die Stornogebühr 100 % des Betrages.